Die Firma STUGGI-Umzüge behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung Änderungen der bereitgestellten Informationen vorzunehmen.
§1 Geltungsbereich & Vertrag
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen STUGGI-Umzüge (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Durchführung von Umzugs- und Transportdienstleistungen. Der Vertrag kommt durch schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande.
§2 Rechtswahl
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs (HGB) über den Frachtvertrag (§§ 407 ff. HGB) finden ergänzend Anwendung, soweit diese AGB keine abweichende Regelung enthalten.
§3 Beauftragung weiterer Frachtführer / Handwerker
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags Dritte (Subunternehmer, Handwerker) einzusetzen. Die Haftung des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber bleibt hiervon unberührt.
§4 Übergabe des Gutes & Transportübernahme
Der Auftraggeber hat das Transportgut ordnungsgemäß verpackt und zur Abholung bereitgestellt. Der Auftragnehmer prüft das Gut bei Übernahme auf äußerlich erkennbare Schäden und dokumentiert diese. Der Auftraggeber bestätigt die Übergabe durch Unterschrift oder mündliche Bestätigung.
§5 Zusatzleistungen und Mehraufwand
Werden vom Auftraggeber Leistungen angefordert, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen (z.B. zusätzliche Möbeldemontage, Entsorgung, Wartezeiten), so werden diese nach Aufwand berechnet. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber vor der Ausführung über die voraussichtlichen Mehrkosten.
§6 Kosten & Zahlungsmodalitäten
Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Festpreis oder Stundensatz. Die Zahlung erfolgt nach Abschluss der Dienstleistung in bar oder per IBAN-Überweisung. Eine Anzahlung wird nicht verlangt. Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe an.
§7 Erstattung der Umzugskosten
Eine Erstattung bereits erbrachter Leistungen ist ausgeschlossen. Wurde der Umzug nicht vollständig durchgeführt (z.B. durch höhere Gewalt), wird nur der tatsächlich erbrachte Leistungsanteil berechnet.
§8 Haftungsausschlüsse
Die Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen für Schäden, die entstehen durch:
- Beförderung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren jeder Art, Dokumenten und Urkunden
- Ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender
- Behandeln, Verladen oder Entladen des Gutes durch den Absender
- Beförderung von nicht vom Frachtführer verpacktem Gut in Behältern
- Verladen und Entladen von Gut, dessen Größe und Gewicht den Raumverhältnissen an der Ladestelle oder Entladestelle nicht entspricht, sofern der Frachtführer den Kunden auf die Gefahr einer Beschädigung vorher hingewiesen und der Kunden auf der Durchführung der Leistungen bestanden hat
- Beförderung lebender Tiere oder Pflanzen
- Natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Gutes, der zufolge es besonders leicht zu Schäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, innerer Verderb oder Auslaufen, erleidet
- Funktionsschäden an Rundfunk-, Fernseh- oder ähnlich empfindlichen Geräten
§9 Haftungshöchstbetrag
Die Haftung des Auftragnehmers für Verlust oder Beschädigung des Transportgutes ist auf 620 Euro je Kubikmeter Laderaum begrenzt, sofern nicht ein höherer Wert vereinbart und entsprechend versichert wurde.
§10 Aufrechnung
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Forderungen des Auftragnehmers aufrechnen.
§11 Abtretung
Die Abtretung von Ansprüchen des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers zulässig.
§12 Nachprüfung durch den Kunden
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Gut unverzüglich nach Ablieferung auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu prüfen. Erkennbare Schäden sind dem Auftragnehmer sofort, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Ablieferung, schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Schäden sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung schriftlich zu melden.
§13 Stornokosten
Bei einer Kündigung des Auftrags durch den Auftraggeber gelten folgende Stornogebühren:
- Bei einer Kündigung, die mehr als fünf Kalendertage vor dem vorgesehenen Umzug erfolgt, werden 30 % der Auftragssumme fällig.
- Bei einer Kündigung, die nicht mehr als fünf Kalendertage vor dem vorgesehenen Umzug erfolgt, werden 50 % der Auftragssumme fällig.
- Bei einer Kündigung, die nicht mehr als einen Kalendertag vor dem vorgesehenen Umzug erfolgt, wird die komplette Auftragssumme fällig.
§14 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
§15 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
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